[PLATZHALTER — Firmenname, Anschrift, Kontakt des Verantwortlichen im Sinne der DSGVO]
Kontaktdaten der Ansprechpartner bei Nachunternehmer-Firmen (Name, E-Mail), sowie die von Nachunternehmern hochgeladenen Nachweis-Dokumente (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Versicherungsnachweise) inklusive der darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Zweck: Verwaltung und Nachweis der in § 28e SGB IV geforderten Nachweise für Generalunternehmer.
Zur Bereitstellung des Dienstes werden folgende Unterauftragsverarbeiter eingesetzt:
[PLATZHALTER — Links zu den jeweiligen Auftragsverarbeitungsverträgen/ Datenschutzerklärungen der genannten Dienste ergänzen]
[PLATZHALTER — konkrete Aufbewahrungsfristen für Nachweis-Dokumente und Ereignis- Protokoll festlegen, z. B. orientiert an der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht]
Nachwerk setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Anwendung erforderlich sind — insbesondere das Session-Cookie unseres Anmeldedienstleisters Clerk zur Aufrechterhaltung des Logins. Diese Cookies fallen unter die Ausnahme des § 25 Abs. 2 TTDSG und erfordern keine Einwilligung; es findet aktuell kein Einsatz von Analyse-, Marketing- oder Tracking-Cookies statt. Wird das künftig geändert, wird an dieser Stelle ein Einwilligungsbanner ergänzt.
[PLATZHALTER — vor Veröffentlichung prüfen, welche Cookies Clerk, Convex, Vercel und Polar im Detail setzen (Name, Zweck, Speicherdauer) und hier vollständig auflisten]
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach Art. 15–21 DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte: [PLATZHALTER — Kontaktweg].
Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. [PLATZHALTER — zuständige Aufsichtsbehörde nennen]