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Datenschutzerklärung

Platzhalter-Seite: Die firmenspezifischen Angaben unten (markiert mit [PLATZHALTER]) sind noch nicht ausgefüllt und dürfen so nicht live gehen. Die Abschnitte zu den eingesetzten Diensten sind bereits inhaltlich befüllt, sollten aber vor Veröffentlichung fachlich/ anwaltlich geprüft werden.

Verantwortlicher

[PLATZHALTER — Firmenname, Anschrift, Kontakt des Verantwortlichen im Sinne der DSGVO]

Welche Daten wir verarbeiten

Kontaktdaten der Ansprechpartner bei Nachunternehmer-Firmen (Name, E-Mail), sowie die von Nachunternehmern hochgeladenen Nachweis-Dokumente (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Versicherungsnachweise) inklusive der darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Zweck: Verwaltung und Nachweis der in § 28e SGB IV geforderten Nachweise für Generalunternehmer.

Eingesetzte Auftragsverarbeiter

Zur Bereitstellung des Dienstes werden folgende Unterauftragsverarbeiter eingesetzt:

[PLATZHALTER — Links zu den jeweiligen Auftragsverarbeitungsverträgen/ Datenschutzerklärungen der genannten Dienste ergänzen]

Speicherdauer

[PLATZHALTER — konkrete Aufbewahrungsfristen für Nachweis-Dokumente und Ereignis- Protokoll festlegen, z. B. orientiert an der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht]

Cookies

Nachwerk setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Anwendung erforderlich sind — insbesondere das Session-Cookie unseres Anmeldedienstleisters Clerk zur Aufrechterhaltung des Logins. Diese Cookies fallen unter die Ausnahme des § 25 Abs. 2 TTDSG und erfordern keine Einwilligung; es findet aktuell kein Einsatz von Analyse-, Marketing- oder Tracking-Cookies statt. Wird das künftig geändert, wird an dieser Stelle ein Einwilligungsbanner ergänzt.

[PLATZHALTER — vor Veröffentlichung prüfen, welche Cookies Clerk, Convex, Vercel und Polar im Detail setzen (Name, Zweck, Speicherdauer) und hier vollständig auflisten]

Rechte der Betroffenen

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach Art. 15–21 DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte: [PLATZHALTER — Kontaktweg].

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. [PLATZHALTER — zuständige Aufsichtsbehörde nennen]