Nachwerk

§ 28e SGB IV

Nachweise Ihrer Nachunternehmer — vollständig, fristgerecht, belegbar.

Als Generalunternehmer haften Sie wie ein selbstschuldnerischer Bürge für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Nachunternehmer, sobald das Auftragsvolumen 275.000 € netto übersteigt. Diese Haftung entfällt nur mit einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Präqualifikation. Nachwerk verwaltet diese Nachweise, erinnert rechtzeitig vor Ablauf und führt ein unveränderliches Protokoll darüber, wann welcher Nachweis vorlag.

Nachweise mit Frist

Jede Bescheinigung pro Nachunternehmer mit Ablaufdatum — Status auf einen Blick per Ampel, nicht in einer Excel-Liste vergraben.

Rechtzeitige Erinnerung

Automatische Erinnerung 90, 30 und 7 Tage vor Ablauf, damit keine Frist mehr im E-Mail-Verlauf untergeht.

Upload ohne eigenen Login

Zeitlich begrenzter Link an den Nachunternehmer — Dokument direkt vom Handy hochladen, kein Konto nötig.

Unveränderliches Protokoll

Lückenloses Ereignis-Log: wann welcher Nachweis eingereicht, geprüft oder abgelehnt wurde — der eigentliche Beweis im Streitfall.

Die Ampel zeigt den Status — nicht mehr

Jeder Nachweis bekommt einen von fünf Zuständen. Farbe, Form und Text zusammen, nie Farbe allein.

FehltZu prüfenLäuft bald abAbgelaufenGültig

Preise

Einführungspreise — Details zur endgültigen Preisstruktur bei der Registrierung.

Starter

Für GU mit wenigen Nachunternehmern

29 € / Monat

  • · Bis zu 15 Nachunternehmer
  • · Automatische Erinnerungen
  • · CSV-Export

Wachstum

Für GU mit vielen laufenden Projekten

79 € / Monat

  • · Unbegrenzt viele Nachunternehmer
  • · Mehrere Nutzer & Rollen (Admin/Mitarbeiter/Bearbeiter)
  • · CSV-Export

Nachwerk dokumentiert, dass und wann ein Nachweis vorlag — es ersetzt keine Rechtsberatung und bewertet nicht die inhaltliche Gültigkeit einer Bescheinigung.